Rechtsgebiete

Als Rechtsanwälte sind wir Ihre versierten Ansprechpartner in den Bereichen des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts. Neben den Rechtsgebieten unserer Fachanwaltsbereiche beraten und vertreten wir Sie auch bei anderen Problemstellungen. Hierzu gehören u.a. die Bereiche des Kaufrechts, des Mietrechts, des Schadensersatzrechts, des Vertragsrechts, Fragen des Erbrechts, des Arbeits- und des Gesellschaftsrechts. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Falle eines Verkehrsunfalls, setzen Ihre Ansprüche gegen die Unfallgegner durch und/oder verteidigen Sie in einem sich anschließenden Bußgeldverfahren.

 

Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Tobias Mundt ist seit Mai 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen unterstützt unsere Kanzlei in Fragen "Rund um den Bau". Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wie z.B. Werklohnforderungen, Mängelansprüche, Schadensersatzansprüche. Ebenso werden Problembereiche des öffentlichen Baurechts von uns betreut.

Familienrecht

Als langjährig tätiger Fachanwalt für Familienrecht ist Rechtsanwalt Gunnar Körber Ihr erster Ansprechpartner in familienrechtlichen Angelegenheiten. Neben der Betreuung und Durchführung von Scheidungsverfahren gehört die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, die Regelung von Sorge- und Umgangsrechten sowie die vermögensrechtliche Auseinandersetzung von Ehegatten zum Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei. 

Steuerrecht

Rechtsanwalt Tobias Mundt ist seit November 2005 als Fachanwalt für Steuerrecht tätig. Durch die Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkanzlei Jahn & Mock bietet unsere Sozietät Ihnen eine umfassende rechtliche und steuerrechtliche Beratung. Wir beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch klein- und mittelständische Unternehmen.

Strafrecht

Rechtsanwalt Gunnar Körber verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über langjährige Erfahrungen im Bereich der Strafverteidigung. Bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gilt es, die Weichen rechtzeitig und richtig zu stellen, um eine optimale Verteidigung zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere bei Vorwürfen der Trunkenheit im Straßenverkehr und der Unfallflucht.